Termine, Kursorte und Kurs-Nr.:

  • 14.03.2012, München, 5559
  • 22.05.2012, Stuttgart, 1188
  • 11.06.2012, Köln, 3402
  • 10.09.2012, München, 5573
  • 18.10.2012, Stuttgart, 1204
  • 27.11.2012, Köln, 3415

Seminaranmeldung

Impairment

Die Regelungen zum Impairment von Vermö­genswerten haben erheblich an Bedeutung ge­wonnen. Mittlerweile müssen nahezu alle nach IAS/IFRS bilanzierenden Unternehmen mindestens ein Mal jährlich einen Impairment-Test durchführen. Während die theoretische Vorge­hensweise dabei recht einfach ist, steckt die Umsetzung in die Praxis voller Probleme. Unser eintägiger Kurs ausschließlich zum Impairment-Testing macht anhand konkreter Anwendungs­fälle klar, wie vorzugehen ist.
Seminarzeiten sind von 9 - 17 Uhr.

 

Seminargebühr: € 980.- zzgl. MwSt.

Seminarinhalt:

1. Grundlagen

- Relevante Wertkonzepte im Vergleich

- Anwendungsbereich des IAS 36

- Grundsätzliches Vorgehen

2. Vorbereitende Maßnahmen

- Festlegung der Ebenen für den Impairment-Test

- Definition zahlungsmittelgenerierender Einheiten (Cash Generating Units)

- Bestimmung der testauslösenden Ereignisse

3. Durchführung von Impairment-Tests

- Ermittlung der Buchwerte einer Cash Generating Unit

- Zuordnung gemeinschaftlich genutzter Vermögenswerte

- Ermittlung des erzielbaren Betrages

- Erstellung einer Planungsrechnung

- Festlegung der anzuwendenden Zinssätze

4. Aufteilung eines Impairment auf die betroffenen Vermögenswerte

5. Folgebewertung

6. Notwendige Anhangangaben

1. Grundlagen  
- Relevante Wertkonzepte im Vergleich 
- Anwendungsbereich des IAS 36
- Grundsätzliches Vorgehen


2. Vorbereitende Maßnahmen  
- Festlegung der Ebenen für den Impairment-Test 
- Definition zahlungsmittelgenerierender Einheiten (Cash Generating Units) 
- Bestimmung der testauslösenden Ereignisse


3. Durchführung von Impairment-Tests
- Ermittlung der Buchwerte einer Cash Generating Unit
- Zuordnung gemeinschaftlich genutzter Vermögenswerte
- Ermittlung des erzielbaren Betrages
- Erstellung einer Planungsrechnung 
- Festlegung der anzuwendenden Zinssätze


4. Aufteilung eines Impairment auf die betroffenen Vermögenswerte


5. Folgebewertung


6. Notwendige Anhangangaben

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 





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